AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

THD FOX UG (haftungsbeschränkt)

(Stand August 2019)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Vertragsschlüsse mit Kunden oder Partnern. Wir liefern oder leisten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten unsere Zusatzbedingungen für allgemeine Dienstverträge, Software-Service-Verträge und Wartungsverträge. Spätestens mit der Entgegennahme der entsprechenden Lieferung und/oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

1. Angebot, Vertragsschluss, Preis

1.1. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Übrigen kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.

1.2. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung nebst eventueller Leistungsbeschreibung maßgebend. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien i.S.d. Mängelrechts werden keine gegeben, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

1.3. Fixgeschäfte werden keine getätigt.

1.4. Eigentums- und Urheberrechte an den, den Angeboten zugrundeliegenden Unterlagen, stehen ausschließlich uns zu. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Dritten dürfen die Angebote nicht zugänglich gemacht werden. Die den Angeboten zugehörigen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind, soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.

1.5. Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

2. Rechnungsstellung/Zahlung

2.1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

2.2. Wir sind nicht verpflichtet Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. In der Inzahlungnahme liegt keine Stundung. Ebenso bleibt das Recht der Klagbarkeit in jedem Fall vorbehalten.

2.3 Bei Zahlungen durch Schecks tritt eine Erfüllung unserer Forderungen erst ein, wenn die Beträge unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben worden sind.

2.4. Wir haben das Recht, Teillieferungen, die selbstständig genutzt werden können, zu fakturieren.

2.5. Im kaufmännischen Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

2.6. Ab Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3. Lieferung, Abnahmeverweigerung, Schadensersatz

3.1. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit bzw. nicht zu vertretendes Unvermögen entbinden uns von unserer Lieferpflicht. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt während ihrer Dauer.

3.2. Unabhängig vom Umfang des Auftrags bleibt das Recht von Teillieferungen vorbehalten.

3.3. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Rechnung des Kunden abgeschlossen.

3.4. Bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % des Bruttoauftragswertes zu berechnen. Es sei denn der Kunde kann einen niedrigeren, oder wir einen höheren Schaden nachweisen.

4. Gefahrenübergang

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass wir die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen haben.

4.2. Die Gefahr geht auch dann über, wenn trotz dem Kunden mitgeteilter Versandbereitschaft, die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die von uns nicht zu vertreten sind.

5. Mängelrüge

5.1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eingang auf ihre Fehlerhaftigkeit zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln läuft diese Frist ab Entdeckung. Die Ware gilt auch dann als genehmigt, wenn der Kunde sie auf unser schriftliches Verlangen nicht innerhalb von weiteren 10 Tagen zurückschickt.

5.2. Die schriftliche Rüge muss den Mangel nach Art und Umfang beschreiben.

6. Mängelhaftung

6.1. Mängelansprüche des Kunden beschränken sich bei fristgerechter Rüge zunächst nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung).

6.2. Werden durch unsere vertraglichen Leistungen absolute Schutzrechte Dritter verletzt, können wir im Rahmen der Nacherfüllung dem Kunden die Nutzung der betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung untersagen und – entweder die vertragliche Leistung in einer Weise ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr die Schutzrechte verletzt, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspricht, – oder für den Kunden das Recht erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden kann.

6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen setzt in der Regel zwei vergebliche Nacherfüllungsversuche voraus.

6.4. Weitere Ansprüche wegen Mängeln kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn diese wären nach Maßgabe der Bestimmungen der Nr. 7. zugelassen.

6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

7. Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche

7.1. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2. Für leichte Fahrlässigkeit und ohne Rücksicht auf unser Verschulden haften wir nicht; dies gilt nicht, wenn und soweit wir wesentliche vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) schuldhaft verletzt haben. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrags vorhersehbare Schäden. Wir haften ferner nicht für Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere dem Erstellen von Sicherungskopien, hätte verhindern können.

7.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7.4. Die Haftungsbegrenzungen nach den Nummern 7.1. bis 7.3. gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenso unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

7.5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.6. Ist ein Schaden beim Kunden sowohl auf ein Verschulden von THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) als auch auf ein Verschulden vom Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten außerhalb der Webplattform verantwortlich.

8. Installation, Abnahme, Ausschluss für offene Mängel

8.1. Soweit die gelieferte Ware von uns installiert worden ist, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich nach Abschluss der Installation an Ort und Stelle zu erfolgen. Erkennbare Installationsmängel sind sofort zu beanstanden.

8.2. Die Bestimmungen der Nr. 8.1. gelten nicht, falls die Gebrauchsfähigkeit der Ware erst nach einer Erprobungszeit beurteilt werden kann. In diesem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Ware länger als drei Wochen in Betrieb genommen hat, ohne erhebliche Mängel zu rügen.

8.3. Im Übrigen sind nach vorbehaltloser Abnahme Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, soweit sie nicht versteckte Mängel betreffen.

8.4. Wir sind bei von uns durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße und unfachmännische Vorarbeiten hinzuweisen.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1. Der Kunde unterstützt uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich, zumutbar und zweckdienlich. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Bereitstellung erforderlicher Hard- und Software, Rechnerzeiten und Kommunikationsmittel.

9.2. Kann eine Lieferung/Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht durchgeführt werden, insbesondere weil 
– die vorgenannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden oder 
– ein gemeldeter Fehler bei unserer Vor-Ort-Inspektion tatsächlich nicht aufgetreten ist oder – der Kunde einen vereinbarten Termin versäumt hat, werden wir dem Kunden den hierdurch zusätzlich entstandenen und zu belegenden Aufwand gesondert in Rechnung stellen. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die durch Unterlassung der Mitwirkungspflicht verloren gegangene Zeit und dadurch resultierende Verzögerung durch die Planabweichung.

10. Eigentumsvorbehalt bei Kauf und Vorbehalt von Rechten

10.1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen einschließlich der Programmträger sowie an einem ggf. vertraglich vereinbarten Nutzungsrecht bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts vor.

10.2. Der vorstehende Vorbehalt gilt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

10.3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Leistungen entstehenden Forderungen an uns ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf unser Verlangen hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, wird ein Insolvenzantrag gestellt oder liegt Zahlungseinstellung vor, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung gemäß Satz 2 zu widerrufen sowie die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.

10.4. Übersteigt der Wert unserer Sicherung um mehr als 20% die Höhe unserer Forderungen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die übersteigende Sicherung nach unserer Wahl freizugeben.

10.5 Auftragnehmer erhalten nur einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte an den für sie erstellten Werken. Eine Herausgabe von Werkvorlagen, Rohdaten, etc. muss gesondert vereinbart werden und ist vergütungspflichtig.

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen, Aufrechnung

11.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen, ohne unsere schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

11.2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

12. Geheimhaltung

12.1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden.

12.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der jeweiligen Vereinbarung bestehen.

13. Export-Beschränkungen

Die gelieferte Ware ist für den Endverbleib in der Europäischen Union bestimmt und unterliegt Exportbeschränkungen des Bundeswirtschaftministeriums und des department of commerce (U.S.A.) Sie darf daher nicht ohne Genehmigung exportiert werden. Die Einholung einer solchen Genehmigung ist Sache des Kunden.

14. Vertragsstrafe

14.1. Der Kunde ist verpflichtet, die sitten- oder wettbewerbswidrige Abwerbung von unseren Mitarbeitern gleich in welcher Form zu unterlassen. Wird der Mitarbeiter im Anschluss an die Tätigkeit bei uns bei dem Kunden beschäftigt, so wird widerleglich vermutet, dass sittenwidriges, bzw. wettbewerbswidriges Abwerben vorliegt.

14.2. Der Kunde hat an uns eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Nr. 1 genannte Verpflichtung fällige Vertragsstrafe von 25.000.- EUR zu zahlen.

15. Fristlose Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen, Schadensersatz

15.1. Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn 
– der Kunde bei periodisch fällig werdenden Zahlungen mit der Zahlung von mindestens zwei Rechnungen in Verzug ist oder
– wiederholt in Zahlungsverzug geraten ist oder
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder
– Vermögensverfall bei dem Kunden zu befürchten ist.

Die Bestimmungen des § 321 BGB bleiben unberührt.

15.2. Im Übrigen sind beide Parteien zur Kündigung aus sonstigem wichtigem Grunde berechtigt.

15.3. Im Falle der Vertragskündigung wegen Zahlungsverzuges des Kunden können wir darüber hinaus Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des Bruttoauftragswertes verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen.

16. Vereinbarungen zu Weiterempfehlungen

16.1 Im Falle von Weiterempfehlungen oder Vermittlung von Geschäftskontakten über gleich welche Kommunikationswege oder Dienste gilt immer nur eine individuell eingeräumte Provision. Gegenteilig formulierte Bestimmungen des Vertragspartners entfallen zu Gunsten des geltenden Gesetzes.

16.2 Die vertragsmäßige Verpflichtung zu Provisionszahlungen oder Service-Gebühren oder anders genannten Gebühren, die über die einmalige Vermittlung von Geschäftskontakten hinausgehen ist widersprochen.

17. Künftige Veränderungen

17.1. Die THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) behält sich vor, Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der im Folgenden unter Ziffer 16.1.1 bis einschließlich 16.1.3 dargestellten Voraussetzungen zu ändern.

17.1.1 Von der vorstehenden Änderungsbefugnis ausdrücklich ausgenommen ist jede Änderung der Beschreibung des Vertragsgegenstands nach der AGB. Etwaige Änderungen und/oder Abweichungen von der versprochenen Leistung wird THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) daher dem Nutzer mitteilen und diesem die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den sich dann ändernden Bedingungen anbieten, wenn infolge der Änderungen und/oder Abweichungen Interessen des Nutzers beeinträchtigt werden.

17.1.2 Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb von 14 Tagen, bleibt THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen.

17.2 Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich von THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) geschuldeten Leistung, kann sich THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) auch Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen.

16.3 Anstelle von THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) können Dritte in die sich aus diesem Vertrag für THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von einem Monat eintreten. Der Nutzer ist befugt, sich in einem solchen Fall durch Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber THD FOX UG (Haftungsbeschränkt) ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zu lösen.

18. Allgemeine Schlussbestimmungen

18.1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

18.2 Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

18.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN – Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980.

18.4. Im kaufmännischen Verkehr ist Neuwied der Erfüllungsort für alle unsere Leistungen und Neuwied der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Wir sind berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Zusatzbestimmungen für Allgemeine Dienstverträge der THD FOX UG (haftungsbeschränkt) (Stand August 2019)

Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

1. Modalitäten der Dienstleistungserbringung:

1.1. Unser “Manntag“ beinhaltet acht Arbeitsstunden eines Mitarbeiters; die Leistungserbringung erfolgt nur an Werktagen in der Zeit von 08.00 – 17.00 Uhr. Hiervon abweichende Arbeitszeiten sind von uns nur nach entsprechender Vereinbarung und Zahlung der üblichen Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschläge zu leisten. Feiertagszuschläge werden bei gesetzlichen Feiertagen aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland erhoben.

1.2. Soweit im Individualvertrag nicht anderweitig geregelt, ist der Kunde zur Zahlung anfallender Spesen (Reisekosten, Unterbringung etc.) für unsere ggf. vor Ort eingesetzten Mitarbeiter verpflichtet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der allgemein üblichen oder speziell vereinbarten Reisekostensätze.

2. Rechtseinräumung: 
2.1. Der Kunde erhält mit der Entstehung oder Bearbeitung eines Arbeitsergebnisses (falls zutreffend) das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, dieses Arbeitsergebnis intern unbeschränkt zu nutzen. Er hat insbesondere das Recht zur unbeschränkten Vervielfältigung auf allen bekannten Datenträgern und im Netzwerk, zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung, nicht aber das Recht zur Verbreitung des Arbeitsergebnisses in derart abgeänderter Form oder im Original oder zur Erteilung von Unterlizenzen.

2.2. Wir sind insbesondere berechtigt, innerhalb dieses Vertrages entwickelte Verfahrenstechniken, Entwicklungstools, Softwarebausteine und das Arbeitsergebnis auf sämtliche Nutzungsarten zu verwenden.

3. Mängelhaftung, Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche

Es gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere Nrn. 6, 7 und 8.

4. Fristlose Kündigung, Schadensersatz

Es gelten die Bestimmungen der Nr. 15 unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.

Zusatzbestimmungen für Software-Service-Verträge der THD FOX UG (haftungsbeschränkt) (Stand August 2019)

Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Servicevertrages ist die durch uns gelieferte Software, die Programmbeschreibung sowie sonstiges dazugehöriges Material. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass diese auf allen verfügbaren Hardwaresystemen sowie Systemkombinationen fehlerfrei arbeitet. Deshalb gilt dieser Servicevertrag nur für Systeme- und Systemkomponenten, welche als Komplettlösung störungsfrei arbeiten.

1.2. Es werden durch den Abschluss des Servicevertrages nicht die Rechte an der Software erworben, wohl aber die Rechte zum Erhalt des jeweiligen neuesten, vom Hersteller freigegebenen, Softwareprogrammstandes in Form einer kostenlosen Lieferung des entsprechenden Updates (soweit die Änderungen nicht den üblichen Rahmen überschreiten). Nicht enthalten sind Upgardes auf neue Hauptversionen. Eine jede Versionserhöhung in der ersten Ziffer der ausgewiesenen Programmversion gilt als Upgrade und ist gesondert per Lizenz zu erwerben. Alle Applikationen, die für iOS und Android geliefert werden, erhalten immer die aktuelle, höchste Softwareversion. Durch ein unterlassen des kostenpflichtigen Lizenz Upgrades bleibt die Software immer nutzbar, jedoch sind neue Funktionen, die durch die neue Software-Hauptversion bereitgestellt werden ohne das Lizenz-Upgrade nicht nutzbar.

1.3. Außerdem hat der Kunde das Recht zur kostenlosen Nutzung unserer Hotline (des telefonischen Supports) während der üblichen Geschäftszeiten, d.h. von Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

1.4. Über die Bestimmungen der Nrn. 1.2. und 1.3. hinausgehende Dienstleistungen, wie z.B. Schulungen, Installationen, Programmierungen, individuelle Anpassungs- oder Systemintegrationswünsche sowie Datensicherung etc., sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden im Falle der Auftragsannahme von uns gesondert in Rechnung gestellt.

1.5. Zu unseren Pflichten gehört nicht die Datensicherung in gleich welcher Form. Hierfür ist der Kunde allein verantwortlich. Unsere Mitarbeiter gehen daher bei allen Arbeiten davon aus, dass aktuelle Sicherungen aller – auch dezentral gespeicherter Daten – vorliegen.

1.6. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Wiederherstellung eines lauffähigen Systemstandes aufgrund der letzten Datensicherung der Programme bei Ausfall infolge Betriebssystem-, Anwender-, Programmfehlern oder Hardwarestörungen. Eventuell notwendige Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2. Serviceentgelt, Entgeltänderungsvorbehalt

2.1. Mit Zahlung des Serviceentgeltes sind die üblichen Servicekosten abgegolten. Die Kosten für Service- oder Instandsetzungsarbeiten, die durch unsachgemäße Behandlung, Service- oder Instandsetzungsarbeiten durch nicht von uns beauftragte Personen am System, Nichtbeachtung von Wartungs-, Service und Gebrauchsempfehlungen oder durch Verwendung von nicht durch den Hersteller oder uns freigegebenen Zusatzkomponenten notwendig werden, sind gesondert zu vergüten.

2.2. Das jährliche Serviceentgelt wird jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres im Voraus in Rechnung gestellt. Bei halbjährlich vereinbartem Serviceentgelt wird dieses jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres im Voraus in Rechnung gestellt. Bei quartalsweise vereinbartem Serviceentgelt wird dieses jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderquartals im Voraus in Rechnung gestellt.

2.3. Wenn Preiserhöhungen für Personal- oder Materialkosten eintreten oder eine Veränderung der Marktlage eintritt, so sind wir berechtigt, durch schriftliche Änderungsmitteilung die Höhe des Serviceentgeltes unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten (Änderungsfrist) zu ändern. Im Falle einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen, andernfalls gelten die geänderten Servicekonditionen nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. Sind mehrere Softwareprodukte Gegenstand des Serviceabkommens, so kann die Kündigung auf einzelne Vertragsgegenstände beschränkt werden. Ersatzansprüche gegen uns können aus derartigen Konditionsänderungen nicht hergeleitet werden.

3. Laufzeit und Kündigung des Servicevertrages
3.1. Die Laufzeit des Servicevertrages beträgt mindestens 12 Monate. Er kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr.

3.2. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt neben den, in unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unter Nr. 15 genannten Gründen vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Softwarelizenz- und Nutzungsbestimmungen des Herstellers verletzt.

4. Mängelhaftung, Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche

Es gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere Nrn. 6, 7 und 8.